Gemäß „Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §14 Erstprüfung vor Inbetriebnahme“ müssen Pulverbeschichtungsanlagen vor der Inbetriebnahme einer technischen Überprüfung und einer Ordnungsüberprüfung unterzogen werden.
Gemäß „Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §15 Wiederkehrende Prüfungen“ müssen Pulverbeschichtungsanlagen spätestens alle drei Jahre einer technischen Überprüfung und einer Ordnungsüberprüfung unterzogen werden.
Gesetzesgrundlagen / Verordnungen / Regeln / Informationen (Auszüge)
Diese „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ können sowohl von sog. ZÜS (zugelassene Überwachungsstellen) oder „befähigten Personen“ durchgeführt werden. Der Begriff „befähigte Person“ wird in der TRBS 1203 beschrieben
Beispiel zur Vorgehensweise einer Sicherheitsüberprüfung:
Allgemeine Tätigkeiten
- Definition des geprüften Anlagenumfanges Unterscheidung in:
- Applikationshersteller Produkte
- Feststellung der Gerätetypen
- Erstellung eines Protokolls über die Explosionsschutzprüfung
Ordnungsprüfung:
- Sichtung / Beurteilung der vorhandenen Dokumente
- Explosionsschutzdokument
- Zonenpläne
- Bedienungsanleitungen
- Betriebsanweisungen
- Konformitätserklärungen
- ...
- Beurteilung der Zugänglichkeit der Dokumente
- Überprüfung der Terminfestlegungen innerhalb der Dokumente
- Werden die Sicherheitsunterweisung jährlich durchgeführt?
- Wie wird der Explosionsschutz im Unternehmen gelebt?
- ...
Technische Prüfung (Detailprüfung, Nahprüfung, Sichtprüfung)
- Allgemeiner Zustand
- Typenschilder
- Kabeleinführungen / Verschraubungen
- Ausführungsvarianten der elektrischen und mechanischen Betriebsmittel in Abhängigkeit der Zonenzuordnung
- Messung Erdung / Potentialausgleich
- Vermessung des Lufthaushaltes (Volumenstrom)
- Messung des Pulverausstosses
- Berechnung der Pulverkonzentration
- Vergleich mit der unteren Explosionsgrenze (UEG)
- Dichtigkeiten der Schaltschränke
- Zustand der Bedienelemente
- Funktionen der sicherheitsrelevanten Bauteile
- Messung der Hochspannungen
- Messung der Kaskadenwiderstände
- ...
Auszug aus der BetrSichV
Die „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ können sowohl von sog. ZÜS (zugelassene Überwachungsstellen) oder „befähigten Personen“ durchgeführt werden.
Mit unserer weit über 30 Jahren Erfahrung und der entsprechenden Aus- und Weiterbildung ist die Fa. POWTEC zertifiziert entsprechende Explosionsschutzprüfungen durchzuführen
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